Kostenbescheid
Unsere Kostenbescheide sind eine schriftliche Bekanntgabe der Gebührenhöhe, die bei den hoheitlichen Tätigkeiten wie z.B. Gebäudeeinmessung, Grenzfeststellung, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Baulandumlegung und Teilung ergeht. Die Gebühren sind in der hessischen Verwaltungskostenordnung geregelt und somit bei allen öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und den Ämtern für Bodenmanagement in Hessen gleich.
Der Kostenbescheid ist ein belastender Verwaltungsakt und muss Sie daher auch über Ihre Rechtsbehelfe informieren.