Ihr Bauvorhaben begleiten wir gerne bereits ab der Wahl des Baugrundstücks, beispielsweise um für Sie sicherzustellen, dass die örtlichen Zäune, Mauern und Kennzeichen auch tatsächlich die Grundstücksgrenzen darstellen oder um zu prüfen, dass der erworbene Bestand bereits Eingang in das Kataster gefunden hat. Danach kann ein erstes Aufmaß als Planungsgrundlage für Ihren Architekten erfolgen, um dann den Liegenschaftsplan zum Bauantrag mit Projekteintrag zu fertigen. Liegt Ihnen die Baugenehmigung vor, kann durch uns die Grob- und Feinabsteckung des Bauvorhabens erfolgen und wenn der Rohbau fertiggestellt ist, erfüllen wir mit der Katastereinmessung die Ihnen auferlegte gesetzliche Pflicht zur Gebäudeeinmessung.
Kontrollmessungen im Bauverlauf gehören ebenso zu unserem Leistungsspektrum wie Gutachten über Schäden am Gebäude, sowie Höhenfestlegungen oder Präzisionslotungen über mehrere Stockwerke. Ebenso erstellen wir auch Bestandspläne für Denkmalschutz- und Umweltschutzbehörden.
Folgende Dienstleistungen führen wir z.B. für die Bauherrschaft aus
- Grenzanzeige
- Grenzfeststellung
- Flurstückszerlegung / Grundstücksteilung
- Antrag auf Teilungsgenehmigung
- Erstellen der Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §6 HBO
- Erstellen eines Negativzeugnisses nach §6 HBO
- Grundstücksvereinigung/ Flurstücksverschmelzung
- Höhenplan
- Abstandsflächenermittlung
- Bestandsplan z.B. als Planungsgrundlage
- Karte zum Abrissantrag
- Liegenschaftsplan zum Bauantrag
- Projekteinträge
- Grob- und Feinabsteckung
- Absteckungsbescheinigung zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde
- Absteckung für die Außenanlagen (Schwimmbad, Zäune, Gabionen, etc.)
- Gebäudeeinmessung/Katastereinmessung
- Höhen- und Einmessbescheinigungen