Glossar

Grundstück

Der Begriff Grundstück bezeichnet das, von einer Grundstücksgrenze umgebene, Land, von dem eine bzw. mehrere natürliche oder eine bzw. mehrere juristische Person(en) EigentümerInnen sein kann/können.
Der Begriff Grundstück ist nicht gleichbedeutend mit dem Begriff Flurstück. Ein Grundstück kann mehrere Flurstücke umfassen.
So stammt der Begriff Grundstück aus dem Grundbuch. Alle Flurstücke, die auf einem Grundbuchblatt unter einer laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis stehen, bilden ein Grundstück.

Nach § 905 BGB erstreckt sich das Recht eines Eigentümers eines Grundstückes auf den Raum über der Erdoberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche.

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