Grenzfeststellung
Die Grenzfeststellung ist ein hoheitliches Verfahren, bei welchem geprüft wird, ob die örtlichen Grenzmarken, soweit vorhanden, mit dem Katasterunterlagen übereinstimmen. Im Verfahren können ebenso verlorene oder zerstörte Grenzmarken wiederhergestellt werden. Auch eine Überprüfung der Koordinaten eines Grenzpunktes und die Feststellung der Koordinaten ohne Vermarkung kann in einem Grenzfeststellungsverfahren erfolgen. Alle beteiligten GrundstückseigentümerInnen erhalten über das Ergebnis der Grenzfeststellung einen Bescheid, gegen den innerhalb einer Frist von einem Monat ein Widerspruch möglich ist.
Falls innerhalb dieser Frist kein Widerspruch eingelegt wird, so ist die Grenzfeststellung rechtskräftig und wird in das Liegenschaftskataster übernommen.
Danach gilt der Grenzverlauf von allen Beteiligten des Verfahrens als anerkannt und ist gerichtlich belastbar.
Die Grenzfeststellung ist ratsam bei ernsthaften Grenzstreitigkeiten.
Die Kosten für die Feststellung können auch zwischen den angrenzenden Parteien geteilt werden.