Glossar

Grenzanzeige

Nach einer Prüfung der Situation durch bereits vorhandene Katasterdaten und einer Vermessung wird die Lage der Grenzpunkte vor Ort  angezeigt (z. B. durch Holzpflock oder Farbmarkierung).
Es erfolgt keine rechtsverbindliche Abmarkung. Dieses Verfahren ist nicht amtlich, das Ergebnis wird dem Amt für Bodenmanagement nicht mitgeteilt und bietet – im Vergleich zur Grenzfeststellung - keine Rechtssicherheit.

Eine Grenzanzeige dient beispielsweise zur Errichtung von Mauern oder Zäunen oder zur Überprüfung, wo sich Bäume oder Grenzeinrichtungen exakt befinden

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