Glossar

Gebäudeeinmessung

Die Gebäudeeinmessung ist eine Teildisziplin der Geodäsie, bei der in einem hoheitlichen Verfahren, vorhandene, zumindest im Rohbau fertiggestellte Gebäude, zur Aktualisierung und Ergänzung des Katasters eingemessen werden.

Die Plicht zur Gebäudeeinmessung (Gebäudeeinmessungspflicht) begründet sich aus §21 HVGG -Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz.
Dabei kommt häufig ein Tachymeter zum Einsatz, mit dem die Gebäudeecken und falls erforderlich die Lage zu den Grundstücksgrenzen erfasst werden.

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